Die Experten von Stiftung Warentest haben Verbraucher dazu aufgefordert, bei der Steuererklärung ganz genau hinzuschauen. Denn es gibt aktuell einige Besonderheiten.
Anlässlich der besonderen Umstände in der Corona-Pandemie haben die Experten von Stiftung Warentest Verbraucher dazu aufgefordert, vor der Abgabe ihrer Steuererklärung* die einzelnen Posten genau zu prüfen. Zugleich empfahlen die Tester am Freitag, „kein Geld ans Finanzamt zu verschenken“, wie die Nachrichtenagentur AFP (Stand: 22. Januar) berichtete. Der Grund: Viele Menschen haben beispielsweise durch Kurzarbeit Einbußen gehabt. Im Schnitt gäbe es rund 1.000 Euro zurück, schreibt AFP.
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Neue Homeoffice-Pauschale bei Steuererklärung nicht vergessen
Wer im Homeoffice statt im Büro gearbeitet habe oder in Kurzarbeit gewesen sei, müsse einige Dinge beachten, erklärte die Stiftung Warentest AFP zufolge. Nicht vergessen sollten Mitarbeiter die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag – gedeckelt bei 600 Euro. Tage in Kurzarbeit zählen demnach allerdings weder für die Pauschale noch für die Fahrtkosten.
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Verbraucher sollten zudem auch „Spenden, Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuung, Krankheitskosten und Haushaltshilfen“ abrechnen, riet die Stiftung Warentest. „Klingt zwar nach viel Arbeit, ist es aber meist gar nicht, und es lohnt sich“, erklärte „Finanztest“-Expertin Marieke Einbrodt laut AFP.
Neu ist dem Bericht zufolge zudem ein Steuerrabatt für all jene, die ihr Eigenheim energiesenkend saniert und dafür ein Fachunternehmen beauftragt haben.
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Diese Fristen gelten: Wer eine Steuererklärung für 2020 machen muss, hat dafür Zeit bis Ende Juli 2021 – weil der 31. aber ein Samstag ist, gilt ausnahmsweise der 2. August als Stichtag. Praktisch: Wer zudem einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2020 gilt also der 31. Dezember 2024, schreibt AFP.
Die Tester wiesen dem Bericht zufolge darauf hin, dass coronabedingt mehr Bürger zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wer zum Beispiel über 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss eine Steuererklärung einreichen.
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