Im Internet einkaufen und die Ware zum Beispiel mit PayPal oder Klarna bezahlen? Das ist für viele Verbraucher längst Routine. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht - in diesen Fällen.
- Den Einkauf im Internet über einen Online-Bezahldienst* abwickeln - das ist ist für viele Verbraucher längst Routine.
- Doch was passiert, wenn ein Paket verloren geht und der Händler den Sachverhalt nicht auflärt?
- Die Verbraucherzentrale Hamburg sagt, was in solchen Fällen aus ihrer Sicht zu tun ist.
Wer im Netz etwas einkaufen, kann durch die Angabe seines Mitgliedskontos beim jeweiligen Händler zahlen. Sie müssen Ihre persönlichen Bankdaten also nicht an eine Vielzahl von Händlern übermitteln - , sondern nur an den Betreiber des jeweiligen Bezahlsystems. Der Online-Shop, bei dem Sie einkaufen, erhält Ihre Daten demnach nicht.
Trotzdem rät die Verbrauchezentrale Hamburg beim Umgang mit Online-Bezahldiensten wie beispielsweise PayPal oder Klarna zur Vorsicht - „insbesondere dann, wenn Sie sich für die Variante ‚Kauf auf Rechnung‘ entscheiden", teilt die Verbraucherzentrale auf Ihrer Homepage mit. Denn sie suggeriere die Sicherheit eines Rechnungskaufs, obwohl diese gar nicht gegeben sei, so ihre Kritik.
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Kauf auf Rechnung? Diese Gefahren lauern laut Verbraucherschützern
„Wir meinen: Bei dieser Methode handelt es sich eigentlich um das genaue Gegenteil, nämlich eine Art Vorkasse“, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg weiter mit..“ Also genau das, was man beim Kauf auf Rechnung eigentlich vermeiden möchte.“
Der Grund: „Liefert der Händler die Ware nicht, fordern die Bezahldienste oft unter Androhung eines Mahnverfahrens trotzdem das Geld von Ihnen ein und weisen gleichzeitig jegliche Haftung für die Lieferung der Ware von sich“, warnen die Experten. Aus den Nutzungsbedingungen der Bezahldiensten sei oft nicht klar zu ersehen, welche Bedingungen für die einzelnen Zahlungsmethoden gelten. „Sie wissen also gar nicht genau, auf was Sie sich einlassen.“
Beim Online-Bezahldienst Klarna können Verbraucher entsprechende Infos zum Thema Käuferschutz und Rechnungskauf auf der Internetseite des Unternehmens finden. „Sollte sich herausstellen, dass die Ware nicht geliefert wurde, musst du selbstverständlich nicht bezahlen und Klarna erstattet dir bereits entrichtete Zahlungen inklusive Versandkosten“, heißt es auf klarna.com unter anderem. Der Käuferschutz greife auch bei einer fehlerhaften Ware, versichert Klarna dort zudem. Die Zahlung werde auch hier pausiert, bis eine Einigung mit dem Händler gefunden sei. „Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, storniert Klarna die Forderung und erstattet gegebenenfalls bereits entrichtete Beträge, falls wir nach eingehender Prüfung zu der Auffassung gelangen, dass dein Anliegen gerechtfertigt ist. Für bereits geleistete Zahlungen gilt dies, wenn du uns innerhalb von 90 Tagen nach deiner Bestellung informiert hast.“
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Experten raten: Ware direkt beim Händler auf Rechnung bestellen
Die Experten der Verbraucherzentrale raten derweil grundsätzlich, die Ware direkt beim Händler auf Rechnung zu bestellen. Diese Methode biete einen umfangreicheren Schutz als die Zahlung mittels eines Dienstleisters.
Gut zu wissen: „Internethändler sind verpflichtet, Ihnen eine gängige und zumutbare kostenfreie Bezahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen“, klärt die Verbraucherzentrale Hamburg zudem auf. „Einige Händler bieten jedoch nur die Sofortüberweisung als unentgeltliches Zahlungsmittel an. Das halten wir für unzulässig, denn bei dieser Zahlungsart werden Sie gezwungen, sensible Daten an einen externen Dienstleister weiterzugeben.“
Zudem dürfe das Entgelt, das für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels in Rechnung gestellt wird, „nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmen durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen“.
Das bedeutet der Verbraucherzentrale zufolge: „Zahlt der Anbieter bei einer Zahlung per Kreditkarte beispielsweise 0,3 Prozent des Umsatzes an das Kreditkarteninstitut für die Nutzung dieses Zahlungswegs, kann er nur diese Kosten auf Sie umlegen.“ (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.
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