Viele Deutsche möchten nicht so lange warten, bis sie ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. Wer lieber früher mit dem Arbeiten aufhören würde, sollte ein paar Dinge wissen.
Entspannt mit 63 in Rente* gehen: Für viele Arbeitnehmer ist das durchaus eine Option. Es kommt jedoch darauf an, welche Abschläge Sie unter Umständen in Kauf nehmen wollen - aber nicht nur das: Die Experten von Stiftung Warentest geben auf Test.de einen ersten Überblick, worauf man alles achten muss. Hier eine Auswahl ihrer wichtigsten Tipps zur Frührente in Kürze.
Früher in Rente gehen? Anspruch, Abschläge, Alter, Antrag
1. Anspruch: „Nicht jeder muss bis zu seinem regulären Rentenalter arbeiten. Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen“, so der Hinweis der Experten.
2. Abschläge: Mit mindestens 45 Beitragsjahren könne man abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweise, müsse hingegen mit Einbußen rechnen.
3. Alter: Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steige für jeden Jahrgang an, heißt es weiter auf Test.de: „Für den Jahrgang 1957 liegt es bei 63 Jahren und zehn Monaten. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.“
4. Antrag: Die vorgezogene Rente muss man bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, so die Experten. „Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Rentenversicherung berät auch zum Renteneintritt und prüft ihren Anspruch.“
Zum Weiterlesen: Rente mit 63: So viel Geld kostest es, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen wollen.
Wann der Renteneintritt möglich ist – Mit oder ohne Abschläge?
5. Renteneintritt: Um die individuellen Daten zum möglichen Rentenbeginn zu berechnen, gibt es für einen ersten Eindruck auf Test.de einen „Renteneintrittsrechner“, wo man sein Geburtsdatum eintragen kann. Als Ergebnis bekommt man im einen Feld das Startdatum für die Regelaltersrente angezeigt, im nächsten Feld das Startdatum der Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) sowie die Angabe, wieviel Prozent die Abschläge auf die Rente in diesem Fall betragen würden. Im dritten Feld wird nach der Berechnung zudem angezeigt, zu welchem Zeitpunkt die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) beginnen würde.
Besondere Regeln beim Renteneintritt gelten für Menschen mit Schwerbehinderung, wie die Experten auch erklären. „Sie müssen nicht so lange arbeiten wie Menschen ohne Beeinträchtigungen.“
6. Altersteilzeit: Viele Betriebe würden zudem Altersteilzeit anbieten, so ihr Hinweis. Für viele ältere Arbeitnehmer ist das eine denkbare Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente. Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht.
Lesen Sie zudem: Rente: Mehr arbeiten, weniger Urlaub – so trifft es die Jüngeren
Bei konkreten Fragen einen Profi konsultieren
Grundsätzlich gilt: Wer genau wissen will, welche Einbußen ein früherer Renteneintritt bedeuten würde und welche Rentenansprüche er im konkreten Fall hätte, sollte sich rechtzeitig an einen Fachmann wenden. Helfen kann bei vielen Fragen die Deutsche Rentenversicherung. Geht es zum Beispiel um die Höhe der Abschläge, kann zudem ein Steuerberater ausloten, wann und ob sich ein Modell individuell anbietet. (ahu) *Merkur.de und kreiszeitung.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
Zum Weiterlesen: Früher in Rente mit Nebenjob: Warum es sich gerade in diesem Jahr lohnen könnte.