Die Rentenexperten der Stiftung Warentest zeigen, wie Versicherte ihre Rente beantragen und wann sie das tun sollten.
Die Rente* will geplant sein. Doch wie stellt man eigentlich einen Rentenantrag, und wann ist der geeignete Zeitpunkt? So viel schon mal vorneweg: „Gehen Sie auf Nummer sicher und stellen den Antrag auf Altersrente spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn“, raten die Rentenexperten der Stiftung Warentest.
Das alles brauchen Sie für Ihren Rentenantrag:
- Personalausweis
- Rentenversicherungsnummer
- Anschrift Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versicherungsnummer
- Kontodaten (Iban) des Kontos, auf das die Rente fließen soll
- Steueridentifikationsnummer
- „Je nach Rentenart können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa Ihr Schwerbehindertenausweis für die Altersrente für Schwerbehinderte“, heißt es außerdem auf Test.de.
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Die Experten erklären das Prozedere in fünf Schritten so:
- 1. Rentenkonto klären: „Lücken können Rente kosten. Deshalb müssen alle Informationen zur Berechnung der Rente vor dem Antrag bei der Rentenversicherung sein“, schreibt das Portal. Mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Rentenantritt solle man anhand seines Versicherungsverlaufs prüfen, ob alle relevanten Zeiten erfasst sind. Unabhängig davon, ob es sich dabei um die reguläre Altersrente oder zum Beispiel zum eine Frührente handelt. Gut zu wissen: Ab 55 Jahren erhalte man seinen Versicherungsverlauf „alle drei Jahre automatisch“. Auf Wunsch kann man sich aber jederzeit eine aktuelle Version zuschicken lassen, so der Tipp der Experten. „Fehlen Zeiten, etwa Ihre Ausbildung oder Tätigkeiten im Ausland, beantragen Sie eine Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, um diese nachzureichen.“
- 2. Rentenantrag besorgen: Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel findet man das Rentenantragsformular R0100. „Überprüfen Sie anhand der Fragen auf dem Formular, ob Sie alle relevanten Nachweise parat haben“, so der Tipp der Stiftung Warentest, idealerweise vier Monate im Vorfeld.
- 3. Rentenantrag stellen: Der Vorteil, wenn man mit dem Antrag früh genug dran ist - also spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn: Die Rentenversicherung hat dadurch genügend Zeit, bei Bedarf noch weitere Nachweise einzuholen, zum Beispiel seitens Krankenkasse oder des Arbeitgebers. „Den Rentenantrag können Sie online stellen“, heißt es auf Test.de. „Das machen Sie direkt auf der Internetseite der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem Stichwort: Online-Dienste. Sie können sich das Formular aber auch ausdrucken und per Hand ausfüllen.“ Bei Fragen kann man sich zum Beispiel an die Beratungsstellen der Rentenversicherung wenden.
- 4. Rentenantrag einreichen: Den Antrag sendet man danach an die Rentenversicherung. Alternative: „Wenn Sie ihn nicht online stellen, schicken Sie ihn an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger“, schreibt Test.de. „Welcher das ist, sehen Sie auf Ihrer jährlichen Rentenauskunft.“
- 5. Rentenbescheid überprüfen: Gibt es begründete Zweifel am Rentenbescheid, etwa weil Zeiten nicht mit angerechnet wurden, sollten Versicherte widersprechen, raten die Experten. Ein Antrag sei kostenlos und könne formlos beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. „Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Rentenbescheid“, schreibt Test.de. Wichtig sei es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Widerspruch könne man noch später nachreichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen, so der Rat. Die übliche Frist betrage einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, hätten bis zu drei Monaten Zeit.
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Ist man mit dem Antrag doch etwas später dran, sei das noch lange kein Grund zur Beunruhigung: Die Rente werde drei Monate rückwirkend gezahlt. Eventuell müssen man dann aber einige Wochen finanziell überbrücken. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.