So stellen Sie Ihren Rentenantrag zum richtigen Zeitpunkt  – dringender Rat von Experten

Die Renten­experten der Stiftung Warentest zeigen, wie Versicherte ihre Rente beantragen und wann sie das tun sollten.

Die Rente* will geplant sein. Doch wie stellt man eigentlich einen Rentenantrag, und wann ist der geeignete Zeitpunkt? So viel schon mal vorneweg: „Gehen Sie auf Nummer sicher und stellen den Antrag auf Alters­rente spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renten­beginn“, raten die Rentenexperten der Stiftung Warentest.

Das alles brauchen Sie für Ihren Rentenantrag:

  • Personal­ausweis
  • Renten­versicherungs­nummer
  • Anschrift Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versicherungs­nummer
  • Konto­daten (Iban) des Kontos, auf das die Rente fließen soll
  • Steueridentifikations­nummer
  • „Je nach Renten­art können weitere Nach­weise erforderlich sein, etwa Ihr Schwerbehinderten­ausweis für die Alters­rente für Schwerbehinderte“, heißt es außerdem auf Test.de.

Auch interessant: Steuererklärung noch nicht erledigt? So wenige Tage haben Sie jetzt noch Zeit

Die Experten erklären das Prozedere in fünf Schritten so:

  • 1. Renten­konto klären: „Lücken können Rente kosten. Deshalb müssen alle Informationen zur Berechnung der Rente vor dem Antrag bei der Renten­versicherung sein“, schreibt das Portal. Mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Rentenantritt solle man anhand seines Versicherungsverlaufs prüfen, ob alle relevanten Zeiten erfasst sind. Unabhängig davon, ob es sich dabei um die reguläre Altersrente oder zum Beispiel zum eine Frührente handelt. Gut zu wissen: Ab 55 Jahren erhalte man seinen Versicherungs­verlauf „alle drei Jahre auto­matisch“. Auf Wunsch kann man sich aber jeder­zeit eine aktuelle Version zuschi­cken lassen, so der Tipp der Experten. „Fehlen Zeiten, etwa Ihre Ausbildung oder Tätig­keiten im Ausland, beantragen Sie eine Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, um diese nach­zureichen.“
  • 2. Rentenantrag besorgen: Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel findet man das Renten­antrags­formular R0100. „Über­prüfen Sie anhand der Fragen auf dem Formular, ob Sie alle relevanten Nach­weise parat haben“, so der Tipp der Stiftung Warentest, idealerweise vier Monate im Vorfeld.
  • 3. Renten­antrag stellen: Der Vorteil, wenn man mit dem Antrag früh genug dran ist - also spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn: Die Rentenversicherung hat dadurch genügend Zeit, bei Bedarf noch weitere Nachweise einzuholen, zum Beispiel seitens Krankenkasse oder des Arbeitgebers. „Den Renten­antrag können Sie online stellen“, heißt es auf Test.de. „Das machen Sie direkt auf der Internetseite der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem Stich­wort: Online-Dienste. Sie können sich das Formular aber auch ausdrucken und per Hand ausfüllen.“ Bei Fragen kann man sich zum Beispiel an die Beratungs­stellen der Renten­versicherung wenden.
  • 4. Renten­antrag einreichen: Den Antrag sendet man danach an die Rentenversicherung. Alternative: „Wenn Sie ihn nicht online stellen, schi­cken Sie ihn an Ihren zuständigen Renten­versicherungs­träger“, schreibt Test.de. „Welcher das ist, sehen Sie auf Ihrer jähr­lichen Renten­auskunft.“
  • 5. Renten­bescheid überprüfen: Gibt es begründete Zweifel am Renten­bescheid, etwa weil Zeiten nicht mit ange­rechnet wurden, sollten Versicherte wider­sprechen, raten die Experten. Ein Antrag sei kostenlos und könne formlos beim zuständigen Renten­versicherungs­träger gestellt werden. „Welcher das ist, finden Versicherte auf ihrem Renten­bescheid“, schreibt Test.de. Wichtig sei es, das Aktenzeichen des Bescheids zu nennen. Die Begründung für den Wider­spruch könne man noch später nach­reichen. Versicherte sollten dies aber in ihrem ersten Schreiben gleich ankündigen, so der Rat. Die übliche Frist betrage einen Monat. Versicherte, die im Ausland leben, hätten bis zu drei Monaten Zeit.

Lesen Sie auch: Sie wollen früher in Rente? Dann müssen Sie jeden Monat so viel dafür bezahlen

Ist man mit dem Antrag doch etwas später dran, sei das noch lange kein Grund zur Beunruhigung: Die Rente werde drei Monate rück­wirkend gezahlt. Eventuell müssen man dann aber einige Wochen finanziell über­brücken. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser