Steuererklärung noch nicht erledigt? So wenig Zeit bleibt Ihnen dafür noch

Die Frist für die Steuererklärung sollten Sie unbedingt einhalten.
 ©Fotostand / K. Schmitt / Imago

Müssen Sie fürs Jahr 2020 noch Ihre Steuererklärung erledigen? Dann haben Sie dafür nicht mehr lange Zeit. Erfahren Sie hier, welche Fristen gelten.

Sie müssen noch die Steuererklärung fürs vergangene Jahr erledigen? Dann wird es Zeit. Bekanntlich wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 in Folge der Coronakrise drei Monate nach hinten verschoben - Steuerzahler, die noch eine Erklärung abgeben müssen, haben somit bis Ende Oktober 2021 Zeit.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Weil der 31. Oktober ein Sonntag ist, gilt für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, als konkrete Abgabefrist der Montag darauf, also der 1. November 2021. In Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist derweil erst am 2. November 2021.

Tipp, wenn‘s am Ende wirklich zeitlich eng wird: Wer sich den Postweg sparen will, kann die Steuerklärung auf Papier in den Hausbriefkasten seines Finanzamts werfen. Planen Sie jedoch in jedem Fall besser einen Puffer ein - dann geraten Sie am Ende nicht in Stress.

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Mehr Zeit für die Steuererklärung mit Steuerberater

Gut zu wissen: Wenden sich Steuerpflichtige an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, der für Sie die Steuererklärung 2020 erstellt und beim Finanzamt einreicht, haben sie dem Bundesver­band Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) sogar noch länger Zeit: Der Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung 2020 verlängere sich coronabedingt für steuerlich Beratene vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022, hatten die Experten damals mitgeteilt.

Abgabefrist für die Steuererklärung unbedingt einhalten

Gerade fürs Corona-Jahr 2020 lassen sich viele Kosten absetzen. Mehr darüber erfahren Sie hier. Dieses Geld sollten Sie nicht verschenken. Wenn Sie es jedoch besonders eilig haben - und die Abgabefrist wie gesagt naht -, sollten Sie sich zumindest auf die wichtigsten Formulare konzentrieren, die Sie auf jeden Fall einreichen müssen, damit Sie keinen Verspätungszuschlag zahlen müssen. Dazu zählen der Hauptvordruck, das Formular zum Einkommen (Anlage N für Angestellte und Beamte, Anlage R für Rentner) sowie für Eltern zusätzlich die Anlage Kind.

So können Sie, wenn Sie besonders spät dran sind, zumindest die Frist wahren - und haben, wie etwa t-online zum Thema schildert, noch die Möglichkeit, zusätzliche Ausgaben im Nachhinein geltend zu machen: Bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids kann man noch Formulare nachreichen, wie es in dem Bericht heißt - weil so lange die Einspruchsfrist läuft.

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Verspätungszuschlag: So teuer kann es werden, wenn Sie die Frist versäumen

Die Abgabefrist sollten Sie auf keinen Fall verpassen. Denn es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden. Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung beispielsweise 1.000 Euro und wird die Steuererklärung 10 Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig.

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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung: Zeit bis zu vier Jahre (nach Ende des Kalenderjahres)

Sie sind nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, möchten aber freiwillig eine Erklärung abgeben? In diesem Fall haben Sie grundsätzlich deutlich mehr Zeit. „Ihnen winkt eine Erstattung, sofern Sie inner­halb von vier Jahren nach Ende des Kalender­jahres mit dem Finanz­amt abrechnen“, informierte die Stiftung Warentest. Die Fristen:

Steuererklärung 2017: 31. Dezember 2021
Steuererklärung 2018: 31. Dezember 2022
Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023
Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024

Mehr zu allen relevanten Fristen für Ihre Steuererklärung erfahren Sie hier.

Haben Sie Ihren Steuerbescheid bekommen? Dann checken Sie in Ruhe, ob alle Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung vermerkt haben, auch im Bescheid stehen. Zahlendreher oder andere Fehler können nämlich auch dem Finanzamt mal passieren. Mehr darüber erfahren Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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