Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung hat sich hinter Regierungspläne für eine neue Altersabsicherung für Selbstständige in Deutschland gestellt.
Update vom 8. Januar 2021: Ein Renten-Thema dürfte in diesem Jahr noch von sich Reden machen: Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, hat sich hinter Regierungspläne für eine neue Altersabsicherung* für Selbstständige in Deutschland gestellt. „Wir würden uns freuen, wenn es da einen ersten Aufschlag geben würde“, sagte Roßbach der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Auch in der Pandemie zeige sich, dass es bei den Selbstständigen einige Gruppen gebe, deren Absicherung man stärker in den Blick nehmen sollte.
Konkret beschlossen ist allerdings noch nichts. Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, dass Selbstständige künftig zwischen gesetzlicher Rente und anderen Vorsorgearten wählen sollen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will entsprechende Gesetzesvorschläge machen, wie er dpa zufolge im Dezember 2020 bekräftigt hatte. Roßbach laut dpa: „Wenn der Gesetzgeber nun mit einer Einbeziehung der Jüngeren beginnt, wie es zurzeit diskutiert wird, hätten diese die Perspektive, im Lauf ihres Arbeitslebens entsprechende Anwartschaften erwerben zu können.“ Sie sagte: „Das wäre ein richtiger Schritt, wenn wir langfristig vorausdenken.“ Der Zugang solle dabei digital und einfach sein.
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Update vom 8. Dezember 2020: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine Altersvorsorgepflicht* für Selbstständige, die ab dem Jahr 2024 greifen soll. Das gehe aus einem Papier seines Ministeriums hervor, berichtete das Nachrichtenportal ThePioneer (Montag). Die Betroffenen sollen demnach entweder in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen müssen oder in Verträge, die das gleiche Leistungsspektrum abdecken.
Bericht: Heil will Rentenpflicht für Selbstständige unter 35
Die von Heil geplante Vorsorgepflicht solle nicht nur für alle künftig Selbstständigen gelten. Sie würde auch alle Freiberufler
erfassen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unter 35 Jahren und nach derzeitigem Recht nicht versicherungspflichtig sind, berichtete das Portal. Laut Heils Plänen würden auch nebenberuflich tätige Selbstständige in die Versicherungspflicht einbezogen – nicht aber geringfügig Tätige mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.
Das Ministerium hat die in dem Bericht genannten Details nicht bestätigt. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die aus dem Bericht von „ThePioneer“ zitiert hatte, berichtete am Montag dazu nur so viel: Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums habe am Montag lediglich mitgeteilt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeite aktuell an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung, die nicht anderweitig abgesichert sind. „Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.“
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Rente bald auch für Selbständige?
Bericht vom 3. Dezember 2020: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem nächsten Rentengesetz der Koalition Selbstständigen in Deutschland eine gesicherte Vorsorge geben. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). „Der nächste Schritt wird die Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung* sein“, zitiert dpa den Minister. Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, „dass wir jetzt den nächsten Schritt angehen – den Bereich der Einbeziehung der Selbstständigen“, sagte Heil demnach. „Viele Selbstständige sind nicht gut abgesichert.“ Die Finanzlage der Rentenversicherung steht am Donnerstag (3. Dezember) bei einer digitalen Bundesvertreterversammlung des Deutschen Rentenversicherung Bund im Fokus.
Wie es weiter in dem Bericht (Stand: 3. Dezember) heißt, ist man sich in der Koalition nicht einig über die genaue Ausgestaltung der Absicherung von Selbstständigen, wie dpa aus Koalitionskreisen erfahren habe. So sei offen, wie die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rente und privater Absicherung konkret ausgestaltet werden solle - und ab welchem Alter die Absicherungspflicht gelten solle.
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CDU will einheitliches Rentenalter kippen – Vorstoß umstritten
Weiter Wellen schlägt derweil ein Reformvorschlag aus der CDU zur Zukunft der Rente: So hat der Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt der Partei laut Spiegel Online eine Empfehlung beschlossen, das einheitliche Renteneintrittsalter abzuschaffen und einen Kapitalfonds in der gesetzlichen Rente aufzubauen. Das teilte die CDU dem Bericht zufolge am 1. Dezember mit. Die Bundesfachausschüsse sollen dem Bericht zufolge zum programmatischen Profil der CDU beitragen.
Dem Beschluss des Rentenpapiers seien tagelange Diskussionen vorausgegangen, schreibt Spiegel Online. Gewonnene Lebenszeit müsse zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden, heiße es angesichts einer erwarteten weiter ansteigenden Lebenserwartung in dem Beschluss. „Daher ist zu prüfen, in welchem Umfang die gewonnene Lebenszeit ausgewogen auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt werden kann.“ Längerfristig wollen die CDU-Experten damit folglich die geltende Regelung abschaffen, nach der das reguläre Rentenalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigt, wie es in dem entsprechenden Bericht der dpa zum Thema heißt.
Vorschläge aus der CDU zur Rente sorgen für Debatten
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Die Vorschläge aus den CDU-Reihen sind umstritten und sorgen wohl noch länger für Debatten. Eine Umsetzung würde weitreichende Weichenstellungen bedeuten. Die Rente könnte auch ein wichtiges Wahlkampfthema werden. Bislang ist die gesetzliche Rentenversicherung bekanntlich umlagefinanziert. Zudem gilt für alle Berufe ein einheitliches Renteneintrittsalter. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
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