Die Abgabefrist für die Steuererklärung sollte man nicht verpassen. Steuer-Experten erklären, wie teuer es werden kann, wenn Betroffene nicht rechtzeitig handeln.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung sollte man nicht verpassen. Zur Erinnerung: Für jene, die zur Steuererklärung fürs das Jahr 2020 verpflichtet sind, war der Abgabetermin* Anfang November. Wenn das nächste Abgabedatum naht, hat man folgende Optionen, wie es in einer Mitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern im Oktober geheißen hatte:
- Antrag auf Fristverlängerung: „Grundsätzlich ist es immer möglich, seinen Finanzbeamten um zeitlichen Aufschub zu bitten. Entweder der Beamte ist wohlgesonnen oder der Steuerzahler hat gute Gründe. Die Folgen einer Naturkatastrophe sind z. B. definitiv ein guter Grund“, teilte die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Um eine Fristverlängerung könnten Steuerpflichtige schriftlich bitten, hieß es zudem in einem früheren Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Sachen Abgabefrist, doch aufgepasst: In der Regel würden die Finanzbeamten laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe nur in Ausnahmefällen die Frist verlängern, wenn Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt hätten.
- Gang zum Steuerberater: Übernimmt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Angelegenheit, läuft die Frist für die Steuererklärung 2020 sogar bis zum 31. Mai 2022. Auf diesem Weg können Betroffene also noch Zeit gewinnen. Diese Leistung gibt es nicht umsonst. „In Abhängigkeit vom Einkommen kann ein Lohnsteuerhilfeverein wesentlich günstiger sein und denselben zeitlichen Aufschub wie ein Steuerberater verschaffen“, heißt es in der Mitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Für Mitglieder der Lohi lohnt sich das in der Regel, denn der Verein holte im Durchschnitt aller Erstattungsfälle 1.410 Euro für das Steuerjahr 2019 von der Einkommensteuer zurück.“
Lesen Sie zudem: Steuererklärung einfach machen lassen? Wie Sie die Kosten für Steuerberater und Lohnsteuerhilfe absetzen.
Diese Unterlagen dürfen in der Steuererklärung nicht fehlen
Grundsätzlich ist der Rat: Wenn es zeitlich eng wird, bleibt Betroffenen zudem die Möglichkeit, sich bei der Steuererklärung zunächst auf die zwingend erforderlichen Unterlagen zu konzentrieren, so ein weiterer Rat laut Test.de für Spätentschlossene – um zumindest noch die Frist zu wahren. Zu diesen zwingend erforderlichen Dokumenten gehören laut Test.de der „Hauptvordruck und das Formular zum Einkommen, bei Angestellten und Beamten die Anlage N oder Rentnerinnen und Rentnern die Anlage R.“ Eltern müssten zudem die Anlage(n) Kind beilegen. Nach dem Erhalt des Steuerbescheids beginne dann eine einmonatige Einspruchsfrist. „Während dieser akzeptiert das Finanzamt zusätzliche Abzugsposten oder Formulare.“ Sprich, solche über das Vorgeschriebene hinaus gehenden Unterlagen könne man dann noch innerhalb eines Monats nachreichen.
Lesen Sie auch: Zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein.
Steuererklärung: Teuren Verspätungszuschlag unbedingt vermeiden
Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung dagegen einfach verstreichen lässt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen: Grundsätzlich beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung beispielsweise 1.000 Euro und wird die Steuererklärung dann zehn Monate zu spät eingereicht, werden also 250 Euro fällig.
Lesen Sie zudem: Sind Sie öfter im Homeoffice? In diesen Fällen können Sie das Arbeitszimmer daheim von der Steuer absetzen.
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung kann Zwangsgeld drohen
Als weiteres Mittel könne der Fiskus ein Zwangsgeld bei verspäteter Abgabe anordnen – das meist zwischen 100 und 500 Euro liege, wie dpa in einem Beitrag schilderte. Die Beamten könnten es jedoch bis maximal 25.000 Euro festsetzen.
Auch interessant: Corona-Kinderbonus bekommen? Das müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben.
Steuerschätzung vom Finanzamt
Gebe jemand dann immer noch nicht seine Unterlagen ab, könne das Finanzamt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge die Besteuerungsgrundlage schätzen – meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, wie es in dem dpa-Bericht zudem heißt. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.