Diesen Fehler sollten Sie beim Kindergeld nicht begehen – sonst droht Rückforderung

Auch für volljährige Kinder können Eltern Kindergeld beantragen, wenn die Kinder zum Beispiel in der Ausbildung sind.
 ©Jens Büttner/dpa

Haben Eltern zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, müssen sie mit Rückforderungen der Familienkasse rechnen. Aber was heißt zu Unrecht?

Update vom 06. November 2020: Kindergeld* erhalten Eltern auch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn der Nachwuchs zum Beispiel eine Ausbildung absolviert. „Wird die Ausbildung abgebrochen, muss das der Familienkasse gemeldet werden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in einem Bericht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) informiert.

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Bekommen Eltern unterdessen Kindergeld, ohne Anspruch darauf zu haben, kann die Familienkasse das Geld zurückfordern. Das gilt dem Bericht zufolge auch dann, wenn das Geld bereits mit anderen Sozialleistungen verrechnet wurde. Auch dann besteht keine Verpflichtung der Familienkasse, einen Erlass zu gewähren, urteilte laut dpa der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: III R 16/19). Im konkreten Streitfall, so heißt es weiter in dem Bericht, hatte eine Mutter für ihre Tochter Kindergeld erhalten. Die Tochter unterbrach ihre Ausbildung wegen der Geburt eines Kindes. Der Ausbildungsvertrag wurde anschließend aufgehoben. Die Tochter bekam ein zweites Kind, sie zog zu Hause aus. Doch die Mutter teilte diese Änderungen der Familienkasse nicht mit, heißt es zu den Hintergründen des Falles – und bezog weiter Kindergeld, das auf die Sozialleistungen der Tochter angerechnet wurde.

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Kindergeld: Eltern haben Mitteilungspflichten

Die Familienkasse forderte das Kindergeld zurück, als sie feststellte, dass kein Anspruch mehr bestand. Die Mutter bekam demnach keinen Erlass, da sie ihre Mitteilungspflichten verletzt habe.

Steuerbescheid – Was tun, wenn nicht erhaltenes Kindergeld berechnet wird?

Artikel vom 10. September 2020: Eltern, die den Antrag auf Kindergeld zu spät stellen, bekommen das Kindergeld* höchstens sechs Monate rückwirkend. Diese Regelung gelte seit 2018, heißt es einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (Stand: August 2020), in dem die aktuelle Rechtslage erklärt wird. Gerade Eltern volljähriger Kinder seien oft unsicher, ob sie überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld haben. Zum Beispiel, wenn der Nachwuchs ein soziales Jahr oder ein Praktikum absolviert - und beantragen das Kindergeld in vielen Fällen nicht. Und manche Eltern würden auch schlichtweg vergessen, Kindergeld zu beantragen, wenn der Nachwuchs nach dem Abitur erst jobbe, sich dann eine Auszeit nehme und erst danach eine Ausbildung oder ein Studium anfange.

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Fiskus berechnet nicht erhaltenes Kindergeld: Einspruch gegen Steuerbescheid

Was bedeutet das für die Einkommensteuererklärung? Die Regelung sei bislang so gewesen: „Auch wenn Eltern nur für einige Monate eine Rückzahlung bekommen haben, konnte das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Günstiger-Prüfung das komplette Kindergeld anrechnen“, heißt es in dem dpa-Bericht. Die Rechtslage habe sich allerdings geändert. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt die Lage laut dpa so: „Künftig wird das beantragte Kindergeld, das wegen eines verspäteten Antrags bei der Familienkasse nicht ausgezahlt wird, auch nicht mehr bei den Kinderfreibeträgen angerechnet.“

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Die Regelung gelte für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide, heißt es weiter in dem dpa-Bericht. Eltern könnten in diesen Fällen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt die alte Anrechnung vorgenommen habe. Noch ein Tipp: Die betroffenen Eltern sollten auf die geänderte Rechtslage verweisen. In Zukunft soll es dann etwas einfacher funktionieren: Bei künftigen Steuerbescheiden werde das Finanzamt die neue Gesetzeslage automatisch berücksichtigen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

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