Ersten Geringverdienern winkt die Grundrente: Wer als Rentner mit dem Geld rechnen kann

Anspruch auf die Grundrente? Die ersten Bescheide an Neurentner sollen im Juli verschickt werden.
 ©Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Ab wann und für wen gibt es die Grundrente? Ab Juli 2021 werden die ersten Bescheide verschickt. Viele erfahren aber erst später, ob sie den Aufschlag bekommen.

Mehr als ein halbes Jahr nach Einführung der Grundrente sollen die ersten Rentner den Aufschlag bald auf ihr Konto ausgezahlt bekommen. Die ersten Bescheide an Neurentner* könnten im Juli verschickt werden, hieß es seitens der Deutschen Rentenversicherung laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Ende Juni. Insgesamt wolle die Rentenversicherung in diesem Jahr bei sieben bis acht Millionen Rentnern prüfen, ob sie den Aufschlag bekommen, berichtete dpa zudem. Das ganze Prozedere erfolgt demnach schrittweise: Bis Ende 2022 sollen alle 26 Millionen Renten daraufhin überprüft werden. Ausgezahlt werde rückwirkend ab 1. Januar. Der dpa-Bericht (Stand: 29. Juni) beantwortet einige wichtige Fragen zu der Grundrente:

Wie viele Menschen in Deutschland sollen Grundrente bekommen?

Rund 900.000 Frauen und 400.000 Männer sollen den Aufschlag für langjährige Geringverdiener bekommen. Ein Antrag ist demnach nicht erforderlich. Neurentner sollen in ihren Bescheiden rasch sehen können, ob sie zu den Empfängern zählen. Bestandsrentner, die schon Rente beziehen, sollen nur entsprechende Infos erhalten, wenn sie auch Grundrente bekommen. Im Schnitt soll die Grundrente 75 Euro betragen. Maximal gibt es 418 Euro. Berechnet wird sie jeweils individuell.

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Wer hat überhaupt Anspruch auf Grundrente?

Grundrente bekommt dem Bericht zufolge, wer mindestens 33 Jahre Beiträge für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gezahlt hat oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Erst ab 35 Jahren gibt es den vollen Zuschlag, wie dpa weiter schildert. Die Grundrente richte sich an Geringverdiener, aber die Beitragsleistung müsse mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben. Den vollen Aufschlag erhalte zudem nur, wessen Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern gelegen habe.

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Beispiele für die Grundrente

Der dpa-Bericht nennt anhand eines erdachten Beispiele, wie hoch die Grundrente ausfallen kann: Beispiel „Sabine Meier“, die 40 Jahre in einem Erlanger Bekleidungsgeschäft angestellt war. In diesem Beispiel gehe die Rentenversicherung nach unterm Strich unterdurchschnittlichem Verdienst von einer Rente von 1.026 Euro aus. Der Grundrentenzuschlag beträgt 52 Euro, wie es in dem Bericht anhand des fiktiven Beispiels heißt. Allerdings würden die Einkommen von Frau „Meier“ und ihrem Mann geprüft, „die mit zusammen 2.000 Euro um 50 Euro über der Anrechnungsschwelle“ liegen. Diese 50 Euro werden zu 60 Prozent angerechnet, wie es weiter heißt: Um diese 30 Euro wird demnach der Zuschlag gekürzt – es bleibe eine Grundrente von 22 Euro übrig.

Und noch ein anderes fiktives Beispiel wird in dem dpa-Bericht geschildert: Am Beispiel einer Frau, die 35 Jahre in Ostdeutschland als Pförtnerin gearbeitet habe und auf 814 Euro Rente komme, sehe man, dass die Grundrente auch deutlich höher liegen könne: Sie erhalte 102 Euro Zuschlag – „inklusive Grundrente folglich 916 Euro Rente“.

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Warum ist die Grundrente so kompliziert?

Bei jedem Rentner werde geprüft, ob 33 Jahre Grundrentenzeiten zusammengekommen sind und die erworbenen Entgeltpunkte, nach denen die Rente berechnet wird, im vorgegebenen Bereich liegen. Bei den Neurentnern könnten diese Prüfungen nun ab Juli stattfinden, wie es in dem dpa-Bericht (Stand: 29. Juni) weiter heißt. Wenn kein Anspruch auf Grundrente bestehe, könne der Rentenbescheid dann verschickt werden. Seien die Voraussetzungen für Grundrente jedoch erfüllt, komme erst noch die Prüfung des Einkommens „über eine neue Datenautobahn“. Geprüft würden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.

Wie läuft die Einkommensprüfung ab?

Dafür wird dem Bericht zufolge die Steuer-Identifikationsnummer der Betroffenen beim Bundeszentralamt für Steuern verifiziert und die Nummern der Ehepartner ermittelt. Dann komme die eigentliche Einkommensabfrage beim jeweiligen Finanzamt. Erst wenn die Antwort bei der Rentenversicherung eingegangen sei, könne diese die tatsächliche Grundrente ermitteln, mitteilen und den Zuschlag mit der Rente am Monatsende auszahlen. Der Datentransfer für die Einkommensprüfung dürfte oft rund vier Wochen dauern, schreibt dpa. Ob die erste Grundrente noch im Juli fließe, sei daher ungewiss. Bei den 1,7 Millionen Rentnerinnen und Rentnern im Ausland erfrage die Rentenversicherung das Einkommen direkt.

Experten von Stiftung Warentest verweisen dabei auf einen „Aspekt der Einkommensan­rechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird“, wie auf Test.de in einem Beitrag zur Grundrente zu lesen ist: „Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres“, heißt es in dem Beitrag vom 1. Juli. Für 2021 werde also das Einkommen von 2019 ange­rechnet. „Das liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für Neurentner 2021 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2019 vorliegt“, schreibt Test.de. „Wer also 2021 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.“

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Welche Renten werden als nächstes geprüft?

Nach dem Start bei den Neurentnern will die Rentenversicherung dem dpa-Bericht zufolge im zweiten Halbjahr die Rentner von Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen prüfen – sowie die Bezüge der Hochbetagten, die bereits vor 1992 Rente bezogen haben. „In Wellen“ folgen, wie es in dem Bericht weiter heißt, bis zum vierten Quartal 2022 die Millionen weiteren Renten. Die Rentenversicherung erwarte, dass nach der Einkommensprüfung etwa fünf Prozent der Renten einen Zuschlag erhalten. Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und Grundsicherung oder anderen Fürsorgeleistungen, erhalten zudem neu einen Freibetrag von bis zu 223 Euro, wie es in dem Bericht außerdem heißt. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Quellen: dpa, Stiftung Warentest

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