Steuern sparen im Homeoffice: Bayern und Hessen machen einen Vorschlag

In der Coronakrise wird die Wohnung für viele Beschäftigte zum Heimbüro. (Symbolbild)
 ©picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa

Wegen der Coronakrise mussten viele Beschäftige ihre Arbeit ins Homeoffice verlagern. Jetzt kommt aus der Politik ein neuer Vorschlag – er könnte vielen Betroffenen helfen.

  • Viele Beschäftigte mussten wegen der Coronakrise ins Homeoffice* wechseln.
  • Steuerexperten geben Tipps für die Steuererklärung, die nächstes Jahr ansteht.
  • Und auch in der Politik werden erneut Forderungen nach einer steuerlich absetzbaren Homeoffice-Pauschale laut.

Update vom 21. September 2020: Bayern und Hessen wollen sich einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen ihr Homeoffice* von der Steuer absetzen können. Von der geplanten „Einfachvariante“ sollen vor allem jene Betroffene profitieren, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können. Dadurch, so die Idee, könnte das Homeoffice leichter von der Steuer absetzbar sein – auch ohne eigenes Büro. Die Initiative sehe vor, dass je vollem Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann – maximal 600 Euro pro Jahr. Besondere Voraussetzungen in der Wohnung seien nach den Plänen nicht notwendig: Sie wollten, „dass die Zusatzkosten durch das Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können“, hätten der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) und sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU) am Sonntag mitgeteilt. Bislang ist jedoch noch nichts entschieden.

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Homeoffice von der Steuer absetzen? Was Experten zu Corona-Zeiten raten

Update vom 27. Juli 2020: Viele Arbeitnehmer mussten wegen der Corona-Pandemie ihr Büro gegen das heimatliche Arbeitszimmer eintauschen. Was können sie später von der Steuer absetzen? „Noch ist rechtlich nicht endgültig geklärt, welche Kosten aus der Homeoffice-Zeit Verbraucher mit Sicherheit steuerlich absetzen können“, räumen Experten der Steuer-App „Taxando“ ein. „Wenn jedoch Arbeitnehmer das Büro nicht nutzen konnten, kann für diesen Zeitraum ein Abzug bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro möglich werden“, machen sie Steuerzahlern Mut. Damit Verbraucher die Erstattung geltend machen können, sei eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anordnung zum Homeoffice erforderlich, teilen sie weiter mit. Sollten die Angaben nicht genehmigt werden, empfehlen die Experten von Taxando „in jedem Fall, Widerspruch einzulegen“.

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Steuern sparen im Homeoffice - Experten raten, Belege zu sammeln

Die Rechnungen von „neu erworbenem Mobiliar sowie weiteren, die Arbeit unterstützenden Materialien“ wie zum Beispiel vom Laptop-Untersatz sollten Arbeitnehmer aufheben, raten die Experten. Außerdem sollten Betroffene als Nachweis beim Finanzamt Vorher-Nachher-Fotos des Homeoffice-Zimmers daheim machen. Auch sämtliche Belege für Renovierungsarbeiten während der Zeit im Homeoffice könnten sich den Experten zufolge später bezahlt machen. „Anteilig absetzbar sind außerdem auch die Mietkosten während des Arbeitens von zu Hause aus sowie die Gebühren für die Strom- und Mediennutzung, bspw. für WLAN und Telekommunikation.“

Zwar fordern einige Politiker, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice steuerlich absetzbar gemacht werden sollte. Doch bislang ist nichts passiert. Im Normalfall unterliegt das Arbeitszimmer nach dem bisherigen Einkommensteuergesetz strengen Voraussetzungen: Es muss sich um einen separaten Raum handeln, der zu 90 Prozent beruflich genutzt wird. Der Raum sollte zur privaten Wohnung gehören und als Büro ausgestattet sein. Steuerexperten hoffen auf ein weiteres Entgegenkommen der Politik gegenüber den Verbrauchern.

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Politikerin fordert: Homeoffice von der Steuer absetzen lassen

Update vom 21. Juli 2020: Viele Beschäftigte mussten wegen der Coronakrise aufs Homeoffice* ausweichen - und viele arbeiten bis dato von daheim aus, zumindest zeitweise. Dabei fallen Kosten an, die Betroffene gerne in ihrer Steuererklärung geltend machen würden - entsprechende Forderungen wurden seitens Steuerexperten bereits laut, die zum Beispiel darauf hingewiesen haben, dass Betroffene für den Fall der Fälle bereits jetzt ein Foto von ihrem Arbeitsplatz daheim machen sollten. Als möglichen Nachweis gegenüber dem Finanzamt für die Steuererklärung im nächsten Jahr.

In der Politik hat nun auch die Familienpolitikerin Silke Launert (CSU) einem Bericht von „Bild.de“ zufolge eine steuerlich absetzbare Homeoffice-Pauschale befürwortet. „Die Doppelbelastung in den eigenen vier Wänden sollte für alle anerkannt werden, selbst wenn sie nur mit dem Laptop am Esstisch stattfindet“, sagte die Bundestagsabgeordnete dem Bericht zufolge.

Bislang könnten Beschäftigte im Homeoffice, die ihren Heimarbeitsplatz steuerlich absetzen wollten, „oft leer ausgehen“, heißt es weiter in dem Bericht. Anerkannt werde dieser derzeit nur, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, schreibt "Bild", - ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer zähle bislang nicht, genauso wenig der Esstisch in der Küche.

Auch der FDP-Politiker Gerald Ullrich schließt sich einem Bericht von "Spiegel Online" zufolge der Forderung an, die Zeit im Homeoffice von der Steuer absetzen zu können. Anstatt einer Pauschale befürworte er eine Quote von 20 Prozent der Warmmiete. "Auch in Zukunft werden wohl deutlich mehr Menschen zu Hause arbeiten", sagte Launert dem Bericht zufolge. Wegen der strengen Regeln im Steuerrecht sei das Absetzen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes derzeit aber nicht möglich.

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Steuererklärung 2020: Was lässt sich im Homeoffice steuerlich absetzen?

Artikel vom 8. Mai 2020: In der Coronakrise hieß es für viele Beschäftige: Ab ins Homeoffice. So saßen und sitzen aktuell noch viele Mitarbeiter an einem Arbeitstag mit ihrem Laptop daheim. Daneben liegen ein Headset, das Handy und was man sonst noch alles braucht.

Viele fragen sich deshalb gerade jetzt: Lassen sich die Kosten fürs Homeoffice* von der Steuer absetzen? 

Da wäre vor allem die Frage nach dem Arbeitszimmer. So ist die rechtliche Lage bisher: "Geht es um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, ist die Rechtssprechung eindeutig", zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BLV). Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2016, dass Aufwendungen für "einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird" nicht als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten berücksichtigt werden (Az.: X R 32/11). Einen Schreibtisch im Durchgangszimmer oder die Arbeitsecke im Wohnzimmer akzeptierte das Finanzamt also bisher nicht.

Anerkannt wird das häusliche Arbeitszimmer normalerweise nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist und fast nicht privat benutzt wird. Als Faustregel gilt laut Rauhöft: 90 Prozent der Nutzung sollte in etwa beruflich und 10 Prozent dürfen privat sein.

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Steuererklärung 2020: Experten hoffen auf Lockerungen durch Coronakrise

Wer kein eigenes Arbeitszimmer* hat, sollte sich aber nicht entmutigen lassen. "Machen Sie die Kosten für das Arbeitszimmer im kommenden Jahr geltend", zitiert die dpa Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn: Der Bund der Steuerzahler will sich ebenso wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) dafür einsetzen, dass die Bestimmungen zur steuerlichen Anerkennung von heimischen Arbeitsplätzen angesichts der Corona-Krise gelockert werden.

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Steuererklärung 2020: Homeoffice als möglichen Nachweis fürs Finanzamt fotografieren

Beschäftigte, die jetzt im Homeoffice arbeiten, sollten sich daher entsprechend für die Steuererklärung 2020 vorbereiten: "Machen Sie ein Foto von ihrer Arbeitssituation", so der Tipp der Steuerexpertin. Arbeitnehmer sollten sich außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und deshalb von zu Hause aus gearbeitet werden musste, rät die VLH.

Ähnlich äußert sich der Finanzexperte Udo Reuß in einem Interview auf Stern.de. Er empfiehlt betroffenen Arbeitnehmern im Homeoffice, dass sie ein Foto von ihrem gerade umgestalteten Raum  als Nachweis machen sollten. Denn wenn sie im nächsten Jahr ihre Steuererklärung machten und der Raum dann wieder als Gästezimmer eingerichtet sei, könne man das eventuell nicht mehr entsprechend nachweisen.

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Steuererklärung 2020: Kosten für Telefon und Internet daheim absetzen

Stiftung Warentest rät zudem: "Laufende Kosten für den privaten Telefon- und Internet­anschluss  können sie teil­weise absetzen, wenn sie ihn auch beruflich einsetzen."

Wie steht es mit grundsätzlich mit Arbeitsmitteln? Wer den voriges Jahr gekauften PC auch im Job braucht, könne solche Arbeits­mittel mit einem Kauf­preis bis zu 952 Euro inklusive Mehr­wert­steuer sofort in voller Höhe absetzen, rät Stiftung Warentest. "Damit lässt sich leicht die 1.000-Euro-Werbungs­kostenpauschale über­springen. Ausgaben für Sachen, die Steuerzahler zu 90 Prozent beruflich nutzen, können sie komplett als Werbungs­kosten ansetzen, dazu gehören auch Büromöbel."

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Steuererklärung 2020: Auch teurere Arbeitsmittel lassen sich absetzen

Manche Dinge würden zu größeren Teilen zwar privat genutzt. "Sie zählen sogar dann noch als Arbeits­mittel, wenn sie nur zur Hälfte beruflich genutzt werden. Allerdings kann dann nur der berufliche Kosten­anteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden."

Bei teurere Arbeit­mitteln gelte: "Einen Kauf­preis über 952 Euro müssen Steuerzahler gleich­mäßig auf die Jahre der voraus­sicht­lichen Nutzungs­dauer des Gegen­stands aufteilen. Im Jahr des Kaufs werden die Kosten monats­genau aufgeteilt." (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

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Quellen: dpa, Stern.de, Bild.de, Spiegel Online

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