Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Letzterer wurde zum 1. Juli erhöht.
Normalerweise wird die Freude über die jährliche Rentenerhöhung dadurch getrübt, dass Rentner durch die höheren Beiträge verpflichtet sein könnten, eine Steuererklärung abzugeben. In diesem Jahr ist die Erhöhung zum 1. Juli besonders hoch ausgefallen: Im Westen erhalten Senioren nun 5,35 Prozent mehr und im Osten sogar 6,12 Prozent. Anders als sonst wurde aber auch der Grundfreibetrag angehoben. Dieser bezeichnet den Anteil der Einnahmen, der als Existenzminimum angesehen wird und deshalb steuerfrei ist. Dank ihm bleibt den Rentnern also mehr von der Beitragserhöhung übrig. „In diesem Jahr könnten weniger Rentner erstmals in die Steuerpflicht fallen und einige sogar wieder aus der Pflicht herauskommen, weil parallel zur Rentenerhöhung auch der Grundfreibetrag für 2022 angehoben wird“, so Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt), laut Handelsblatt.
Wann Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Für die Steuererklärung als Rentner ist es wichtig zu wissen, dass ein Teil der Rente dank dem Rentenfreibetrag steuerfrei ist. Der restliche Teil ist steuerpflichtig. Wie hoch Ihr Rentenfreibetrag ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. informiert – er ist also nicht für jeden Rentner gleich. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2022 steht Ihnen ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. Das bedeutet, dass 18 Prozent Ihrer Rente steuerfrei sind, während die übrigen 82 Prozent versteuert werden müssen. Der Rentenfreibetrag bleibt in den folgenden Jahren für Sie unveränderlich. Je später Sie in Rente gehen, umso kleiner wird allerdings der Rentenfreibetrag – ab 2040 muss sogar 100 Prozent der Rente versteuert werden.
Die Entwicklung des Rentenfreibetrags im Überblick:
Jahr des Renteneintritts | Besteuerungsanteil in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
---|---|---|
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
... | ... | ... |
2040 | 100 | 0 |
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Auf den übrigen, steuerpflichtigen Teil der Rente wird der Grundfreibetrag angewendet. Das heißt, auch hier bleibt ein Teil der Rente von der Steuer unangetastet. Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 9.744 im Jahr auf 10.347 Euro im Jahr angehoben. Rentner dürfen also auf den Monat gerechnet Einnahmen in Höhe von 862,25 Euro statt 812 Euro steuerfrei behalten. Zu den Einnahmen zählen die gesetzliche Rente, Einkünfte aus Nebenjobs, Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie gegebenenfalls Bezüge aus einer Betriebs- oder Witwenrente. Wenn alle diese Einnahmen zusammen den Grundfreibetrag überschreiten, wird eine Steuererklärung fällig.
Wichtig zu wissen: „Grundsätzlich geht jede Rentenerhöhung in den steuerpflichtigen Teil der Rente“, wie Karbe-Geßler erklärt. Das heißt, bei jeder Rentenerhöhung sollten Senioren prüfen, ob ihre Einnahmen nun den Grundfreibetrag übersteigen – denn bei dem steuerfreien Teil der Rente handelt es sich um einen festgelegten Betrag, der nach Beginn der Rente nicht mehr angepasst wird.
Sie müssen als Rentner eine Steuererklärung abgeben? So sparen Sie sich bares Geld
„Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nicht automatisch am Ende auch Steuern zahlen“, berichtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Rentner können zahlreiche Ausgaben geltend machen, darunter Versicherungsbeiträge, Medikamente, Zahnersatz, Spenden oder Handwerker. Liegt das verbleibende Einkommen anschließend unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen. (fk)