Achtung! Verpassen Sie bei der Steuererklärung jetzt nicht diese Frist

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss trotzdem eine Frist beachten – um diesen Stichtag geht es.

Wer als Arbeitnehmer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, kann das freiwillig tun – damit das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet. Das kann vier Jahre rückwirkend passieren. Betroffene dürfen dabei ein wichtiges Datum nicht verpassen: Der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag. Für das Steuerjahr 2016 läuft die Frist also zum Jahresende 2020 endgültig ab, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema heißt.

31. Dezember 2020: Frist für Steuererklärung 2016

Was Spätentschlossene beachten sollten: Entscheidend sei, dass die Steuererklärung bis spätestens Mitternacht am 31. Dezember 2020 im Briefkasten des zuständigen Finanzamtes liege, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL laut dpa. „Einfacher lässt sich die Frist einhalten*, wenn eine Elster-Steuererklärung mit digitaler Signatur eingereicht wird.“

Wann sich eine freiwillige Einkommensteuererklärung lohnt? Dem Experten zufolge beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen oder bei größeren Lohnschwankungen.

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31. Dezember 2020: Frist auch für Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

Auch für andere Anträge ist der 31. Dezember eine wichtige Frist beim Finanzamt. So gilt das Jahresende als Frist für die Anträge auf eine Arbeitnehmersparzulage. In der Regel werde dieser Antrag ohnehin gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung gestellt, heißt es in dem dpa-Bericht, er könne aber auch ohne Antrag auf Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Für 2016 ende die Antragsfrist ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2020.

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Wohnungsbauprämie und Zulagen zu Riester-Verträgen können, wie es darin weiter heißt, stattdessen rückwirkend jeweils nur für zwei Jahre beantragt werden. Somit könnten bis Jahresende 2020 noch rückwirkende Anträge für 2018 erfolgen. Danach entfalle der Anspruch auf die Prämie oder Zulage. Tipp: Wohnungsbau-und Riester-Sparer sollten deshalb prüfen, ob sie so einen Antrag schon gestellt haben. Wichtig sei auch, Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie bei der Anzahl der Kinder mitzuteilen.

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Bei Pflicht zur Steuerabgabe: Frist normalerweise bis 31. Juli des Folgejahres

Anders sieht es mit der Frist für die Steuererklärung bei jenen aus, die verpflichtet sind, sie abzugeben. Das müssen sie normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres tun. Lassen sie sich vom Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich diese Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Das bedeutet zum Beispiel: Steuerberater müssten die Erklärungen für 2019 bis Ende Februar 2021 eingereicht haben. (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.

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